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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen der Schmitt & Partner Media, Leonbergerstraße 31, 71292 Friolzheim („Schmitt & Partner Media“). Diese AGB sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Schmitt & Partner Media und dem Kunden und regeln diese zusammen mit einem allenfalls abgeschlossenen Kundenvertrag abschließend unabhängig von früheren getroffenen Absprachen.

Zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Vertragsformulare des Kunden werden hiermit von Schmitt & Partner Media abgelehnt und somit nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Schmitt & Partner Media und dem Kunden. Der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden die Begriffsdefinitionen und Beschreibungen der Leistungsgegenstände in Anhang ./1 zu diesen AGB zugrunde gelegt.

2. Zustandekommen von Verträgen

  1. Für den Fall, dass kein konkreter Vertrag über Dienstleistungen von Schmitt & Partner Media abgeschlossen wird, kommt die Vertragsbeziehung zwischen Schmitt & Partner Media und dem Kunden auf Basis dieser AGB durch eine entsprechende Anfrage des Kunden (unter Umständen auf Basis eines Angebots von Schmitt & Partner Media) und eine dementsprechende schriftliche Annahme durch Schmitt & Partner Media (Auftragsbestätigung) oder Erbringung der Dienstleistungen zustande, je nachdem, was früher eintritt („Vertrag“).
  2. Weicht eine Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden ab, kommt der Vertrag gemäß der Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Enthält eine Bestätigung einer Auftragsbestätigung oder eine sonstige Korrespondenz des Kunden Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung, gelten diese nicht als vereinbart und werden nicht Bestandteil des Vertrages.
  3. Sämtliche Angebote von Schmitt & Partner Media sind stets unverbindlich. Jedes Angebot gilt nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern Schmitt & Partner Media es nicht bereits zuvor widerrufen hat.

3. Umfang und Ausführung von Dienstleistungen

  1. Schmitt & Partner Media verpflichtet sich, Dienstleistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen zu erbringen. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von Schmitt & Partner Media. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung schuldet Schmitt & Partner Media keinen besonderen Erfolg. Schmitt & Partner Media hat gegenüber dem Kunden keine Nachweispflicht bezüglich der um- und eingesetzten Maßnahmen zur Erbringung der Dienstleistungen. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Erbringung der Dienstleistungen an einem von Schmitt & Partner Media frei wählbaren Ort und zu einer von Schmitt & Partner Media frei wählbaren Zeit.
  2. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung erstellt Schmitt & Partner Media Vorschläge für technische Optimierungen der Website des Kunden. Deren sachgerechte Umsetzung auf den eigenen Systemen liegt in der alleinigen Entscheidung des Kunden.
  3. Alle verwendeten Analytics- und Tracking-Tools zur Datenerhebung, -auswertung und -interpretation sind von Schmitt & Partner Media festgelegt. Schmitt & Partner Media bemüht sich, die Dienstleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Schmitt & Partner Media behält sich daher Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.
  4. Von Schmitt & Partner Media angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann Schmitt & Partner Media die Dienstleistungen auch in Teilleistungen erbringen. Schmitt & Partner Media ist zum Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen berechtigt.
  5. Die Vertragserfüllung seitens Schmitt & Partner Media gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, dabei insbesondere kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Verzögerungen von Erfüllungsgehilfen von Schmitt & Partner Media aus welchen Gründen auch immer. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht von Schmitt & Partner Media ohne jegliche Haftung seitens Schmitt & Partner Media ausgesetzt. Darüber hinaus werden Fristen für die Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden davon nicht berührt.
  6. Google-Platzierungen entstehen durch Algorithmen, auf die Schmitt & Partner Media keinen direkten Einfluss hat. Auch die technischen Voraussetzungen und das Linkprofil der Kundenwebsite nehmen Einfluss auf die Ergebnisse der Dienstleistungen von Schmitt & Partner Media. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass diese Umstände von Schmitt & Partner Media nicht beeinflussbar sind und Schmitt & Partner Media daher diesbezüglich keine Haftung oder Verantwortung übernimmt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Kunden, der Schmitt & Partner Media bei der Erbringung der Dienstleistungen bestmöglich unterstützen wird. Daher stellt der Kunde insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle erforderlichen Mittel und Informationen zur Verfügung, die Schmitt & Partner Media benötigt, um ihre Leistung zu erbringen. Die Herstellung aller technischen Voraussetzungen und jegliche Implementierungen der vereinbarten Dienstleistungen sind allein Sache des Kunden.
  2. Der Kunde wird Schmitt & Partner Media jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere Unterlagen zur Verfügung stellen und eigene Mitarbeiter zur Auskunftserteilung anweisen. Er wird Schmitt & Partner Media von allen für eine wirkungsvolle Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert Kenntnis geben.
  3. Der Kunde wird Schmitt & Partner Media weiters jederzeit gesicherte Zugänge zu seinen Webseiten in dem von Schmitt & Partner Media vorgegebenen Umfang einräumen. Dabei hat der Kunde auch sicherzustellen, dass durch diese Zugänge keine Schadsoftware, Trojaner oder sonstige Malware auf die Webseiten und Server des Kunden gelangen können. Insbesondere um Sicherheitsrisiken zu vermeiden wird der Kunde dabei auch sicherstellen, dass Schmitt & Partner Media ausschließlich zu den von Schmitt & Partner Media gewünschten oder benannten Bereichen Zugang erhält und dabei jedenfalls keinen Zugang zu personenbezogenen Daten hat.
  4. Der Kunde ist alleine für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, keine Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich und sichert zu, bei der Zurverfügungstellung von Daten oder Informationen die gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine diesbezügliche Überprüfung durch Schmitt & Partner Media erfolgt nicht. Der Kunde hält Schmitt & Partner Media betreffend aller Ansprüche schad- und klaglos, die von Dritten wegen solcher Verletzungen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
  5. Der Kunde ist für die Sicherung der Schmitt & Partner Media zur Verfügung gestellten Daten und Informationen alleine verantwortlich. Schmitt & Partner Media haftet nicht für den Verlust zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen, Schmitt & Partner Media übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung.
  6. Der Kunde wird seine Webseite, die Gegenstand der Dienstleistungen von Schmitt & Partner Media ist, während und auch nach Abschluss der Dienstleistungen von Schmitt & Partner Media regelmäßig auf allfällige Abweichungen von deren Status und Funktionalitäten im Vergleich zu jenen vor Durchführung der Dienstleistungen von Schmitt & Partner Media hin überprüfen und allfällige Abweichungen unverzüglich an Schmitt & Partner Media berichten.
  7. Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß oder hält er die vereinbarten Organisationsrichtlinien nicht ein, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Schmitt & Partner Media kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunden in Rechnung stellen. Sollte Schmitt & Partner Media aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten von dritter Seite in Anspruch genommen werden, so hält der Kunde Schmitt & Partner Media diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, verstehen sich alle Preise in Euro sowie exklusive allfälliger Verkaufs-, Verbrauchs- oder sonstiger Steuern oder anderer behördlicher Abgaben. Die Vergütung wird unverzüglich nach Rechnungslegung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Schmitt & Partner Media ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
  2. Zahlungen gelten erst dann als schuldbefreiend, wenn Schmitt & Partner Media der entsprechende Betrag zur freien Verfügung steht. Die Zahlung ist zum Rechnungsdatum fällig. Sofern ein Rabatt gewährt wird, so gilt dies nur unter der Voraussetzung einer Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt.
  3. Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben. Schmitt & Partner Media ist berechtigt, vom Kunden erhaltene Beträge mit vom Kunden aus diesem oder anderen Verträgen geschuldeten Beträgen gegen zu verrechnen, dies unabhängig einer Widmung des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen oder sonstige Schmitt & Partner Media geschuldete Beträge aus behaupteten Gegenforderungen, Rabatten, Abzügen oder sonstigen Umständen gegen die Forderungen von Schmitt & Partner Media gegenzurechnen oder einzubehalten.
  4. Gehen Zahlungen nicht fristgerecht bei Schmitt & Partner Media ein, so kann Schmitt & Partner Media Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Schmitt & Partner Media für sämtliche erlittenen Kursverluste zu entschädigen, die auf die nicht fristgerechte Zahlung des Kunden zurückzuführen sind, oder darauf, dass der Kunde nicht in der in der Auftragsbestätigung angeführten Währung bezahlt.

6. Nutzungsrechte

  1. Schmitt & Partner Media gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Werknutzungsbewilligung).
  2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.
  3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Dienstleistungen nur widerruflich gestattet. Schmitt & Partner Media kann den Einsatz solcher Dienstleistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  4. Der Kunde wird in alle Kopien und Bearbeitungen die in den Arbeitsergebnissen eventuell enthaltenen Schutzrechts- und/oder Copyright-Vermerke von Schmitt & Partner Media übernehmen.
  5. Erwirbt Schmitt & Partner Media im Rahmen der Zusammenarbeit Lizenzen für Stockmedien, geschieht dies im Namen des Kunden. Die Rechte an diesen Stockmedien gehören dem Kunden. Schmitt & Partner Media macht darauf aufmerksam, dass der Kunde die Stockmedien nur gemäß den Bedingungen von Adobe Stock (aufrufbar unter diesem Link: https://stock.adobe.com/de/license-terms) nutzen darf.
  6. Beim Erwerb des Pakets „Seitentypen-Templates“ gilt: Dieses Dokument dient ausschließlich dem internen Gebrauch beim Kunden und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Schmitt & Partner Media weder ganz noch teilweise kopiert, verbreitet oder vertrieben werden.

7. Gewährleistung

  1. Schmitt & Partner Media gewährleistet, dass ihre Leistungen durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Schmitt & Partner Media übernimmt keine Verantwortung und leistet keine Gewähr, dass die Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder eine bestimmte Wirkung bieten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Insbesondere leistet Schmitt & Partner Media nicht dafür Gewähr und übernimmt keine Zusagen, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums bestimmte Platzierungen in der organischen Google-Suche erreicht werden.
  2. Schmitt & Partner Media übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten von Drittanbietern.

Schmitt & Partner Media übernimmt insbesondere keine Verantwortung für:

  • Veränderungen, die in branchenüblichen technischen Website-Monitoring-Tools nicht auffallen;
  • Veränderungen, die nicht von Schmitt & Partner Media verursacht wurden;
  • die Behebung von Veränderungen, die Handlungsbedarf erfordern; Entsprechende Maßnahmen muss der Kunde selbst durchführen;
  • zeitliche Verzögerungen bei der Behebung von Veränderungen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung unverzüglich nach Erbringung auf ihre Vertragsgemäßheit sowie auf allfällige sonstige Mängel hin zu überprüfen. Die Mangelhaftigkeit von Schmitt & Partner Media erbrachter Dienstleistungen muss Schmitt & Partner Media unverzüglich unter detaillierter Angabe der Mängel schriftlich angezeigt werden.

Schmitt & Partner Media ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Dienstleistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Dienstleistung verursacht ist, die weder durch Schmitt & Partner Media ausgeführt noch von Schmitt & Partner Media gestattet wurde.

Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen heraus, dass kein Anspruch des Kunden auf Gewährleistung besteht, so ist Schmitt & Partner Media berechtigt, den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu verrechnen.

Bei der Geltendmachung einer Gewährleistungspflicht seitens Schmitt & Partner Media hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Dienstleistung bereits zum Zeitpunkt der Erbringung vorlag. Die gerichtliche Geltendmachung seines Rechtes auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung erfolgen.

Sollte die Pflicht von Schmitt & Partner Media zur Gewährleistung festgestellt werden, gewährt Schmitt & Partner Media nach eigener Wahl Ersatzleistung oder Gutschrift. Alle anderen Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung, Wandlung) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde wird Schmitt & Partner Media im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln von Dienstleistungen unterstützen.

Es werden keine Garantien hinsichtlich der von Schmitt & Partner Media zu erbringenden Leistungen gegeben.

8. Haftungsbeschränkungen

  1. Haftungsbeschränkungen Bei schuldhaft verursachten Schäden ist die Haftung von Schmitt & Partner Media – gleich aus welchem Rechtsgrund – jeweils gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt.
  2. Schmitt & Partner Media haftet nicht, wenn und soweit Anweisungen oder Empfehlungen vom Kunden nicht beachtet werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Anweisungen und Empfehlungen entstanden wäre.
  3. Schmitt & Partner Media haftet für Schäden nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Schmitt & Partner Media für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
  4. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Schmitt & Partner Media müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt geltend gemacht werden. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens Schmitt & Partner Media obliegt dem Kunden.

9. Beendigung und Aussetzung

  1. Von Schmitt & Partner Media bestätigte Aufträge können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Schmitt & Partner Media storniert oder abbestellt werden und dies nur unter der Bedingung, dass der Kunde Schmitt & Partner Media zur Gänze und auf Aufforderung für sämtliche Verluste und Schäden, Kosten, Schadenersatz sowie Belastungen und Spesen entschädigt, die Schmitt & Partner Media infolge der Stornierung erwachsen sind.
  2. Verträge werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Quartalsende beendet werden. Grundsätzlich können alle Verträge vorzeitig bei Vorliegen eines wichtigen, aus der Sphäre der jeweils anderen Partei resultierenden Grundes gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die andere Partei einer wesentlichen Vereinbarung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages zuwider handelt und es trotz Abmahnung – sofern eine solche nicht aufgrund der Schwere der eingetretenen Vertragsverletzung unzumutbar ist – unterlässt, die Zuwiderhandlung innerhalb einer Frist, die in der Regel 30 Tage nicht unterschreiten soll, abzustellen und die Folgen der Zuwiderhandlung zu beseitigen.
  3. Im Falle der vorzeitigen Kündigung seitens Schmitt & Partner Media bleibt der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang erhalten. Die gesamte Vergütung wird mit Wirksamwerden der Kündigung fällig, ohne dass eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitig erzielter oder erzielbarer Einkünfte stattfindet.
  4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden entfällt der Anspruch von Schmitt & Partner Media auf die Vergütung teilweise, und zwar im Verhältnis des vom Wirksamwerden der Kündigung bis zum Endtermin noch fehlenden Zeitraumes der gesamten planmäßigen Vertragsdauer. Eine bereits gezahlte Vergütung kann aufgrund einer solchen Kündigung nicht zurückgefordert werden.
  5. Jede Partei ist – soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen – berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls über die andere Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung abgelehnt wird oder die andere Partei ihr Geschäft aufgibt, eine außerinsolvenzrechtliche Geschäftsabwicklung betreibt oder nicht mehr imstande ist, den ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
  6. Schmitt & Partner Media kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung von Schmitt & Partner Media ganz oder teilweise nicht nachkommt oder wenn der Kunde mit einer Zahlung vierzehn (14) Tage im Rückstand ist und unter Setzung einer angemessenen Frist nach einer schriftlichen Mahnung noch nicht vollständig bezahlt hat. Darüber hinaus ist Schmitt & Partner Media berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden mit dessen Benachrichtigung Leistungen auszusetzen oder einzustellen.
  7. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Geheimhaltung

  1. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, Analysen, Studien und Ergebnisse, Verträge und sonstige Informationen die eine der Parteien (die „empfangende Partei“) von der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) sowie von deren Bevollmächtigten oder sonstigen Personen (wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden („vertrauliche Informationen“), werden von der empfangenden Partei streng vertraulich behandelt und geheim gehalten werden. Vertrauliche Informationen können unter Umständen auch Geschäftsgeheimnisse sein, die dann als solche zu kennzeichnen sind und Gegenstand entsprechender Geheimhaltungsmaßnahmen sein müssen.
  2. Von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind vertrauliche Informationen ausgenommen, die im Zeitpunkt der Weitergabe an den Auftragnehmer bereits öffentlich bekannt waren, oder die nach Weitergabe an den Auftragnehmer öffentlich bekannt werden, sofern diese Bekanntmachung nicht auf einer Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung beruht, oder die sich nachweislich bereits vor Abschluss dieses Vertrages berechtigterweise im Besitz des Auftragnehmers oder im Besitz seiner Berater befanden und nicht direkt oder indirekt vom Auftraggeber erlangt wurden, die nachweislich berechtigterweise von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten an den Auftragnehmer weitergegeben wurden, oder die vom Auftragnehmer in Folge von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetze, Verordnungen) oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichts- oder Behördenentscheidung bekannt gegeben werden müssen.
  3. Der Parteien verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen die hier genannten Verpflichtungen oder sofern Anzeichen für einen solchen Verstoß vorliegen, einander unverzüglich zu unterrichten.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Auf diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen Schmitt & Partner Media und dem Kunden, einschließlich vor- und nachvertraglicher Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Für Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich das für Friolzheim sachlich zuständige Gericht zuständig. Schmitt & Partner Media steht es jedoch frei, den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.

12. Allgemeines

  1. Es ist Schmitt & Partner Media gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, soweit sie sich nicht spezifisch auf die Verhältnisse des Kunden beziehen, anonymisiert auch anderweitig zu verwerten.
  2. Der Kunde wird aufgrund der Leistungserbringung von Schmitt & Partner Media gewonnene Erkenntnisse ohne vorherige Zustimmung seitens Schmitt & Partner Media Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Dritten, die bei der Leistungserbringung Zugang zu solchen Erkenntnissen erhalten können, eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
  3. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, ist Schmitt & Partner Media berechtigt, den Namen des Kunden (bzw. der Unternehmensgruppe, der der Kunde angehört) einschließlich des Kundenlogos als Referenz auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien von Schmitt & Partner Media zu nennen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.
  4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
  5. Der Vertrag oder dessen Teile dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schmitt & Partner Media abgetreten werden.
  6. Keine Unterlassung oder Verzögerung seitens Schmitt & Partner Media in der (auch teilweisen) Vollstreckung von Vertragsbestimmungen oder Teilen daraus ist als Verzicht auf diesbezügliche Rechte oder als Billigung weiterer Verstöße auszulegen.
  7. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Vertragspartner dar und tritt an die Stelle sämtlicher diesbezüglicher vorheriger schriftlicher und mündlicher Vereinbarungen und Abmachungen zwischen den Vertragspartnern.
  8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, als vereinbart.
  9. Jede Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.

Stand: März 2024

Anhang ./1 Definitionen und Leistungsgegenstände bleiben wie im ursprünglichen Dokument definiert, angepasst auf die spezifischen Dienstleistungen und Angebote von Schmitt & Partner Media.

Begriffsdefinitionen

  • Backlink: Ein Link, der von einer Webseite ausgeht und zu einer anderen, externen Webseite führt.
  • Google-Snippet: Die Vorschau des Inhalts einer Webseite, bestehend aus Title Tag und Meta Description, in den Google-Suchergebnissen.
  • Keyword: Ein Wort oder eine Wortkombination, die User*innen lt. branchenüblichen Tools mindestens zehnmal im Monat in die Google-Suche eines Landes eingeben.
  • Linkprofil: Die Gesamtheit aller eingehenden Backlinks einer Webseite.
  • OnPage: Einzelne Webseiten einer Website betreffend.
  • OnSite: Die gesamte Website betreffend.
  • Publisher: Eine Person oder ein Unternehmen, welche bzw. welches für die Veröffentlichung von Inhalten auf Websites verantwortlich ist.
  • Webseite: Eine einzelne Seite der Website mit eigener URL.
  • Website: Die Gesamtheit aller Webseiten.

 

Leistungsgegenstände

  • Kickoff-Phase: Veranstaltungen zu Beginn eines laufenden Betreuungsverhältnisses, die virtuell oder persönlich stattfinden und zeitlich begrenzt sind. Dabei werden projektrelevante Informationen zwischen Schmitt & Partner Media und dem Kunden ausgetauscht.

  • Position Tracking einrichten: Der Prozess, in dem eine festgelegte Anzahl an Keywords, deren Platzierungen auf der Google-Suchergebnisseite eines Landes und eines Geräts für die vereinbarte Website getrackt werden.

  • Site Audit einrichten: Der Prozess, in dem eine vereinbarte Website bzw. ein Teilbereich davon in einem von Schmitt & Partner Media festgelegten Tool hinterlegt wird, um anschließend technische Veränderungen beobachten zu können.

  • Reporting einrichten: Der Prozess, in dem ein Bericht zur Beobachtung von Entwicklungen einer Website bzw. eines Teilbereiches davon mit von Schmitt & Partner Media zuvor definierten Kennzahlen und Datenquellen erstellt wird.

  • Jährliches Statusmeeting: Eine zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, die einmal pro Jahr stattfindet, um die Ausrichtung des Projekts zu besprechen.

  • Detailplanung (auch monatliche Strategieentwicklung): Der Prozess, in dem die individuelle Strategie zur Priorisierung und Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstände entwickelt wird.

  • Technisches Website-Monitoring: Eine mindestens monatlich durchgeführte Überwachung von technischen Veränderungen auf einer vereinbarten Website.

  • Keyword-Recherche (auch Website-Content-Plan): Eine unsortierte Liste von Keywords zu einem Thema mit diversen Metriken.

  • Website-Struktur: Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords.

  • Redaktionsplan: Eine Liste von URLs mit dazu jeweils gruppierten Keywords mit Priorisierung.

  • Konkurrenzanalyse: Ein Dokument, in dem festgelegte Metriken einer vereinbarten Website mit den gleichen Metriken von nicht mehr als vier festgelegten Konkurrenten verglichen werden.

  • Technisches SEO-Audit: Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für technische Veränderungen an einer vereinbarten Website.

  • OnPage-Audit (auch OnPage-Check): Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website.

  • SEO-Audit (auch vollständiges SEO-Audit): Ein Dokument, das ein technisches SEO-Audit, ein OnPage-Audit und Anmerkungen zum Linkprofil einer vereinbarten Website enthält.

  • Mockup: Ein visueller Entwurf einer vereinbarten Webseite.

  • Kleines Grafik-Set: Ein bis zwei von uns gestaltete Grafiken zur visuellen Unterstützung von Website-Inhalten.

  • Großes Grafik-Set: Drei bis fünf von uns gestaltete Grafiken zur visuellen Unterstützung von Website-Inhalten.

  • UX-Check (auch UX- & Usability-Check): Ein Dokument mit subjektiven Empfehlungen für Veränderungen an einer vereinbarten Website unter Berücksichtigung der grundlegenden Usability- und Design-Regeln.

  • Seitentypen-Templates: Generische Templates für bestimmte Website-Seitentypen.

  • Text: Ein auf zuvor definierte Keywords optimierter Text inklusive Google-Snippet.

  • Textkorrektur: Die inhaltliche Korrektur durch den Kunden.

  • Text einpflegen: Der einmalige Prozess des Einpflegens eines Textes in das Backend der Website des Kunden.

  • Überarbeitung und Nachoptimierung: Die inhaltliche Überarbeitung und Optimierung eines bestehenden Texts auf zuvor definierte Keywords.

  • Content-Template: Eine Anleitung für die Erstellung eines suchmaschinenoptimierten Textes.

  • Content-Schulung: Eine einmalige, virtuelle oder persönliche Veranstaltung, bei der ein Content Creator dem Kunden die Vorgehensweise beim Verfassen von suchmaschinenoptimierten Texten erklärt.

  • Content-Audit: Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website mit Metriken.

  • Snippet-Audit: Eine Liste bestehender URLs einer vereinbarten Website, welche die Google-Snippets und dem Zweck entsprechende Metriken enthält.

  • Snippet-Optimierung: Ein Dokument, das ausformulierte Google-Snippets für vereinbarte Webseiten enthält.

  • Backlinks (auch Backlinkaufbau): Die gezielte Akquise von Backlinks.

  • Linkable Asset: Ein Website-Inhalt, der mit dem Ziel erstellt wird, möglichst viele Backlinks zu generieren.

  • Gastartikel: Ein Text, der einen Link zu einer Webseite des Kunden enthält.

  • Backlink-Analyse: Eine Liste mit Domains, die empfohlen werden zu entwerten.

  • Linkprofil-Monitoring: Eine mindestens quartalsweise durchgeführte Überwachung des Linkprofils einer Website.

  • Linkprofil-Audit: Ein Dokument mit subjektiver Einschätzung und Empfehlungen für das Linkprofil einer vereinbarten Website.

  • Verzeichniseinträge-Audit: Eine Erhebung, in wie vielen und in welchen Firmenverzeichnissen und Webkatalogen ein Unternehmen eingetragen ist.

  • Verzeichniseinträge: Die Eintragung eines Unternehmens in eine vereinbarte Anzahl von Firmenverzeichnissen und Webkatalogen.

  • Optimierte Firmenbeschreibung: Eine optimierte Beschreibung eines Unternehmens.

  • Verzeichniseinträge-Reporting: Eine Liste aller Verzeichnisse, in die ein Unternehmen eingetragen wurde.

  • Paket-Kickoff: Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung zu Beginn eines Pakets.

  • Paket-Abschlussbesprechung: Eine einmalige, zeitlich begrenzte, virtuelle oder persönliche Veranstaltung nach Fertigstellung eines Pakets.